Der erste Schritt ist die Verfügbarkeit der gewünschten Firmennamen beim Handelsregister in Budapest zu geprüft.
Sollte kein gewünschter Firmennamen verfügbar sein, dann schlagen wir Ihnen alternativ Firmennamen vor.
Sobald der Firmenname verfügbar ist, bedarf es zur Firmengründung in Ungarn die Vorbereitung und Unterzeichnung der nötigen Gründungsdokumente.
Wenn Sie sich in Ungarn befinden, werden die Dokumente in einer Anwaltskanzlei in Budapest unterschrieben.
Die Unterzeichnung kann auch in Ihrem Heimatland erfolgen. In diesem Fall aber, müssen die Gründungsdokumente notariell beglaubigt und mit Apostille versehen werden.
Sobald wir die unterzeichneten Gründungsdokumente erhalten haben, werden diese weitergeleitet und beim Handelsregister in Budapest zur endgültigen Registrierung der Gesellschaft eingereicht.
Die Registrierung der Gesellschaft beim Handelsregister dauert 1 Arbeitstag.